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   OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95   

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https://dejure.org/1996,3975
OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wahl eines nach dem ab 01.04.1994 geltenden Recht nicht mehr bestimmbaren Doppelnamens des älteren Geschwisterteils als Geburtsnamen für ein Kind; Bestimmung eines Familiennamens für ein nach Inkrafttreten des Familiennamenrechtsgesetzes (FamNamRG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1355 Abs. 3 § 1616 Abs. 2 § 1616a
    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1030 (Ls.)
  • FGPrax 1996, 103
  • FamRZ 1996, 816
  • Rpfleger 1996, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97

    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem

    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname

    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
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